Sie parkten länger als 3 Stunden verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen und behinderten +) dadurch Andere. (TBNR 112285)
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten länger als 3 Stunden verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen und behinderten +) dadurch Andere." (TBNR 112285) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 6 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.