Sie parkten Ihren Kraftfahrzeuganhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet *), obwohl dies für diese Zeit verboten war. (TBNR 112397)

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112397
  • § 12 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 56 BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112397
  • § 12 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 56 BKat
  • 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112397
  • § 12 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 56 BKat
  • 30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112397
  • § 12 Abs. 3a, § 49 StVO; § 24 StVG; 56 BKat
  • 30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.03.2013 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 112397
  • § 12 Abs. 3a, § 49 StVO, § 24 StVG, 56 BKat
  • 30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008 historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten Ihren Kraftfahrzeuganhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet *), obwohl dies für diese Zeit verboten war." (TBNR 112397) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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