20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 112398
§ 12 Abs. 3b, § 49 StVO, § 24 StVG, 57 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 29.02.2008historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen *)." (TBNR 112398) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 48 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.