Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Zeichen <314/315> und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. (TBNR 142278)

Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 142278
  • § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 55 BKat
  • 55,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 09.11.2021
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 142278
  • § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 55 BKat
  • 35,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021 - 08.11.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 142278
  • § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 55 BKat
  • 35,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • Halt- und Parkverstoß TBNR 142278
  • § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 55 BKat
  • 35,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Zeichen <314/315> und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus." (TBNR 142278) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 161 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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