Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig länger als 3 Stunden über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss und behinderten +) dadurch Andere. (TBNR 112325)
30,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten auf einem Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, verbotswidrig länger als 3 Stunden über einem Schachtdeckel oder sonstigen Verschluss und behinderten +) dadurch Andere." (TBNR 112325) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 2 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.