15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 112410
§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.2 BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2013historisiert
Für den Verstoß "Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe." (TBNR 112410) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.