Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. (TBNR 113240)
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 113240
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 03.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 113240
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 113240
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 113240
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 28.02.2007historisiert
Details zum Tatbestand
Halt- und Parkverstoß TBNR 113240
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben." (TBNR 113240) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit 8 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.